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Arbeitsrecht
Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
Eherecht, Familienrecht und Erbrecht
Forderungsbeitreibung (Inkasso) / Zwangsvollstreckung
Immobilienrecht und Baurecht und Architektenrecht
Mietrecht, Pachtrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG)
Markenrecht und Urheberrecht
Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigken
Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht
Wirtschaftsrecht

 

 

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie als Unternehmen und Arbeitgeber beginnend mit der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, über Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, der Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertretungen, der Betriebsveräußerung, -umstrukturierung und -stilllegung sowie im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Arbeitszeugnis, Versetzung. Neben der Beratung vertreten wir unsere Mandanten in Rechtsstreiten vor dem jeweils zuständigen Arbeitgericht bzw. Landesarbeitsgericht.

Wir beraten und vertreten angestellte Leitungsorgane und sonstige Arbeitnehmer bei der maximalen Interessensicherung im Rahmen der Errichtung und des Abschlusses von Dienst- und Arbeitsverträgen, bei der Überprüfung bestehender Verträge, über Fragen der Altersteilzeitregelungen, Versetzung, Abmahnung, Urlaub, Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Aushandlung außergerichtlicher Lösungen sowie der gerichtlichen Durchsetzung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Arbeitsrecht Pforzheim.

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir vertreten Handelsgesellschaften und Kaufleute sowohl beratend als auch forensisch im Zusammenhang mit Warenlieferungsverträgen und anderen Verträgen des Handelsrechts. Hierbei spielt die Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine besondere Rolle. Ferner sind wir im Handelsvertreterrecht tätig.

Im Rahmen des Gesellschaftsrechts beraten wir bei der Gründung von Gesellschaften, insbesondere der Pesonengesellschaften und der GmbH, bei der Konzeption und der rechtlichen Ausgestaltung von Gesellschaftsverträgen, der Wahl der geeigneten Gesellschaftsform und der Ausarbeitung von Verträgen mit Organen und Organmitgliedern. Ferner gehören zu unserem Tätigkeitsfeld die Ausarbeitung von Unternehmens- und Gesellschaftsanteilskaufverträge sowie die Beratung und Vertretung in gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.

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Ehe- Familien und Erbrecht

Im Bereich des Ehe- und Familienrechts übernehmen wir die Vertretung in Scheidungsverfahren und in Scheidungsfolgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Versorgungsausgleich und güterrechtliche Auseinandersetzung). Ferner beraten wir Sie bei der Gestaltung und Errichtung von Eheverträge sowie Scheidungsvereinbarungen.

Wir beraten bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Eheverträgen mit erbrechtlichen Vereinbarungen und erarbeiten Konzeptionen der vorweggenommenen Erbfolge. Wir beraten und vertreten Sie bei Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, der Nachlaßsicherung (Abwehr von Ansprüchen), der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen bei vorhergehender Schenkung an Dritte; ferner übernehmen wir Testamentsvollstreckungen.

Wer etwas vererbt, möchte, daß sein letzter Wille fachkundig und zuverlässig vollstreckt wird. Ist der Nachlaß kompliziert oder sind die zukünftigen Erben noch zu jung oder vielleicht nicht ein Herz und eine Seele, dann bietet es sich an, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, was in der letztwilligen Verfügung geschehen muß. Das neutralisiert, stiftet also in vielen Fällen Frieden und sorgt bei richtiger Auswahl für den erforderlichen Sachverstand. Die Abwicklung eines Nachlasses ist oft schwierig und aufwendig. Das dauert Monate oder gar Jahre. Eine Testamentsvollstreckung bedeutet daher für den oder die Erben auch Entlastung. Der Testamentsvollstrecker unterliegt bei der Führung seines Amts strengen gesetzlichen Regeln, deren Einhaltung vom Erben verlangt werden kann. Um Streitigkeiten zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker zu vermeiden, sollten nur erfahrene und juristisch versierte Testamentsvollstrecker eingesetzt werden.

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Forderungsbeitreibung (Inkasso) / Zwangsvollstreckung

Wir treiben Ihre Forderungen mit Unterstützung modernster EDV-Technik bei, beraten und übernehmen das Forderungsmanagement für Ihr Unternehmen.

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Immobilien- und Baurecht

Wir sind gleichfalls auf dem Gebiet des privaten Grundstücks- und Baurechts tätig. Hier ist die Beratung bei der Gestaltung von Kaufverträgen, Bauverträgen und die Behandlung baurechtlicher Gewährleistungsansprüche ebenso zu erwähnen, wie die Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit General- und Subunternehmerverträgen sowie Baubetreuungs- und Bauträgerverträgen.

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Miet- und Pachtrecht

Auf diesem Gebiet beraten und vertreten wir Sie als Vermieter/Verpächter oder Mieter/Pächter im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Miet- bzw. Pachtverträgen sowie der Wahrung Ihrer Rechte bei der Vertragsabwicklung und Vertragsbeendigung.

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Marken- und Urheberrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in den Bereichen Marken- und Urheberrechte. Wir stehen unseren Mandanten sowohl bei der Anmeldung von Schutzrechten als auch bei der weiterführenden Ausgestaltung und Verhandlung von Lizenz- Produktions- und Know-How-Vertägen zur Seite. Besondere Bedeutung kommt hier auch dem IT- und Online-Recht zu.

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Verkehrsunfallrecht, Ordnungswidrigkeiten

Wir beraten und vertreten Sie bei der Unfallregulierung unter Sicherstellung Ihrer Schadenersatz- und Schmenzensgeldansprüche. Wir vertreten Sie ferner in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen.

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Allgemeines Zivil- und Vetragsrecht

Neben den oben genannten speziellen Bereichen sind wir im gesamten Zivil- und Vertragsrecht tätig.

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